Handels- und Gesellschaftsrecht

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Eine Kernkompetenz von bunk-alliance ist die klassische gesellschaftsrechtliche Beratung. In diesem Bereich beraten wir unsere Mandanten national und international. Unser Service reicht von der Neugründung über die Begutachtung gesellschaftsrechtlicher Spezialfragen, Fragen zum Eigenkapitalersatz, Strukturierter Finanzierungen (Mezzanine etc.) und die Gestaltung einzelner konzern- oder gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen bis hin zu komplexen Restrukturierungen, dem Verkauf des Unternehmens in der Form eines Asset- oder Share-Deals, der Betreuung von Unternehmenszusammenschlüssen bzw. der Ausgliederung und Abspaltung von Unternehmensteilen.

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Mergers & Acquisitions

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Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Unsere Anwälte beraten bei nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Unternehmenszusammenschlüssen, Kooperationen und Joint Ventures, Unternehmensgründungen und Restrukturierungen.

Aufgrund unserer Marktkenntnisse sind wir in der Lage, sowohl bei der Erstellung von Übernahmekonzepten als auch bei der Konzipierung, Verhandlung und Umsetzung der Finanzierungsstruktur zu unterstützen. Mit Hilfe unserer externen Berater führen wir rechtliche, steuerliche und bilanzrechtliche Prüfungen (due diligence) durch und helfen Ihnen bei der Bewertung des Zielobjekts.

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Insolvenzrecht

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Beratung von in der Krise befindlichen Unternehmen

In Krisensituationen setzen sich insbesondere Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften einem beträchtlichen persönlichen Haftungsrisiko aus. Dies gilt bei deutschen Kapitalgesellschaften aber in einem noch stärkeren Ausmaß bei polnischen Tochtergesellschaften. Dieses Risiko ist vermeidbar.
Wir beraten Unternehmensinhaber und Leiter und erarbeiten gemeinsam Strategien, um Vorwürfen einer Insolvenzverschleppung entgegenzutreten und daraus erwachsende straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei sind unsere Anwälte sowohl in der Bundesrepublik als auch in der Republik Polen in diesem Bereich tätig und verfügen über umfangreiche praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Sollte sich die Stellung eines Insolvenzantrages als unvermeidlich erweisen, sind wir selbstverständlich auch bei der Erstellung beratend tätig.

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Gewerblicher Rechtsschutz

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Gewerblicher Rechtsschutz

Die wirtschaftliche Bedeutung von Erfindungen, Marken, Geschmacksmustern (Designs), Werbeslogans und von kreativer Tätigkeit ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und ist für manche Unternehmen zu dem wertvollsten Wirtschaftsgut überhaupt geworden.
Umso wichtiger ist es für ein Unternehmen, seine Erfindungen, Designs und Corporate Identity zu schützen, denn gerade diese Immaterialgüter sind Schlüsselfaktoren für die Reputation und Position am Markt.

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Sanierungsberatung

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Insolvenzen sind vermeidbar.
Unternehmen, die frühzeitig auf eine sich abzeichnende Krise reagieren, haben bessere Überlebenschancen. Diese Chancen gilt es auch im Hinblick auf die neuen Möglichkeiten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung (ESUG) aktiv und kreativ zu nutzen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei stellt deshalb die Beratung und Unterstützung in der Krise dar. Mit unseren Erkenntnissen und Erfahrungen bieten wir zu jedem Zeitpunkt einer kritischen Phase oder drohender Insolvenz die Ausarbeitung und Umsetzung von realistischen Unternehmensstrategien, die Prüfung und Beurteilung sowie die Begleitung und praktische Umsetzung von Restrukturierungs-, Sanierungs- und Übernahmekonzepten. Dabei verfügen unsere Mitarbeiter über praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet sowohl in Deutschland und Polen als auch in weiteren Ländern Osteuropas. Aufgrund der Fach- und Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter haben wir bereits in mehreren Fällen als Schnittstelle und Umsetzungsbeauftragter von Restrukturierungsbemühungen deutscher Holdinggesellschaften bezüglich ihrer ausländischer Tochtergesellschaften agiert.

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Forderungseinzug

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Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört auch die Eintreibung von Forderungen für in- und ausländische Mandanten aller Größenordnungen und Branchen, insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und des sonstigen Wirtschaftsrechts. Hierbei werden wir vollumfänglich für Sie tätig. Wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wirken wir auf eine vorgerichtliche Streitbeilegung hin, wir zögern aber auch nicht die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck vor deutschen und ausländischen Gerichten durchzusetzen und die Forderung anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Bei bereits im Ausland erlangten Urteilen erwirken wir deren Anerkennung in Deutschland und betreiben die anschließende Zwangsvollstreckung.

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Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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