Referenzen

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Nachfolgend einige Referenzmandate, bei denen Anwälte der Kanzlei als Lead Counsel tätig waren:

  • Gründung und Ausarbeitung der Musterverträge für die polnische Leasingtochter einer in Düsseldorf ansässigen deutschen Industriebank
  • Beratung eines polnischen Unternehmens aus der Energiebranche in der Insolvenz Hamon Rothemühle Cotrell
  • Mitgliedschaft in diversen Gläubigerausschüssen in Großinsolvenzverfahren (u.a. Fairchild Dornier, Cassens Werft, F & P AG & Co. KG, VermögensGarant AG)
  • Beratung eines börsennotierten polnischen Unternehmens bei der Übernahme der börsennotierten deutschen Muttergesellschaft
  • Beratung eines börsennotierten polnischen Unternehmens bei der Übernahme eines deutschen Vertriebspartners
  • Beratung mehrerer Investorengruppen in Insolvenzverfahren deutscher Investmentfonds
  • Prozeßvertretung eines polnischen Unternehmens aus der Energiebranche gegen einen deutschen Exportkreditversicherer
  • Beratung einer deutschen Fondsgesellschaft beim Disinvestment einer polnischen Tochtergesellschaft/Intensive Verhandlungen mit polnischen Gläubigerbanken und Gewerkschaftsvertretern
  • Durchführung der rechtlichen due diligence im Rahmen der Übernahme einer deutschen Holding-Gesellschaft mit Tochtergesellschaften in Rumänien und Frankreich durch ein in Polen ansässiges börsennotiertes Unternehmen
  • Vertretung des Geschäftsführers eines slowakischen Unternehmens mit deutscher Niederlassung gegenüber dem deutschen Finanzsamt
  • Übertragung und Registrierung von Sicherheiten in Form von Pfandrechten und Hypotheken, die ein polnisches Tochterunternehmen zur Absicherung eines Sanierungsdarlehens des deutschen Mutterkonzerns zur Verfügung gestellt hat
  • Entwurf eines Rahmendarlehensvertrages zwischen einer staatlichen deutschen Bank und einer Bank in Poznan, Polen
  • Errichtung einer steuerlichen Betriebsstätte eines großen polnischen Unternehmens für Spezialkräne in Deutschland
  • Vertretung eines polnischen Spielzeugherstellers vor deutschen Gerichten in einem Geschmacksmusterrechtsstreit
  • Special Counsel eines deutschen Insolvenzverwalters im Rahmen eines grenzüberschreitenden Großverfahrens (500 MA) (Konzerninsolvenz und Art. 3 Abs. 2 EuInsVO) – Betreuung der Umstrukturierung des ausländischen Tochterunternehmens
  • Special Counsel eines deutschen Insolvenzverwalters im Rahmen eines grenzüberschreitenden Großverfahrens (1.700 MA) (Konzerninsolvenz und Art. 3 Abs. 2 EuInsVO) – Betreuung der Umstrukturierung des ausländischen Tochterunternehmens und Abstimmung zwischen dem deutschen Hauptinsolvenzverwalter und dem ausländischen Sekundärinsolvenzverwalter
  • Komplexe Beratung der deutschen Geschäftsführer einer polnischen Tochtergesellschaft bezüglich eventueller Haftungsrisiken im Insolvenzfall (Konzern 2.000 MA)
  • Komplexe Beratung und Umsetzung des übertragenden Sanierungskonzeptes einer polnischen Tochtergesellschaft (440 MA)
  • Vertretung einer deutschen Großbank zur Eintreibung ausstehender Kreditforderungen eines staatseigenen afrikanischen Großunternehmens
  • Vertretung eines slowakischen Energieversorgers im deutschen Gerichtsverfahren gegen einen amerikanischen Versicherungskonzern
 

Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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