Schutz geistigen Eigentums auf Messeausstellungen - außergerichtlich

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Die Ausstellung von Produkten auf internationalen Messen stellt einen entscheidenden Schritt bei der Eroberung fremder Märkte dar. Hier werden neue Produkte ausgestellt, Weiterentwicklungen vorgeführt und es wird versucht Messebesucher auf Produkte aufmerksam zu machen. Hierdurch werden aber genauso Konkurrenten auf die Produkte aufmerksam, die gegebenenfalls versuchen werden, einem neuen Unternehmen den Zugang zum Markt zu erschweren.
Auf Messeveranstaltungen wird daher häufig das Thema auf Nachahmungen und Plagiaten fallen. Inwiefern ein solcher Vorwurf dann tatsächlich gerechtfertigt ist, muss sich dann im Laufe des Verfahrens zeigen.

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Aktuell

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.03.2012 über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.

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