Polen: Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz

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10/2007

Am 01.11.2007 trat die Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz in Kraft. Ab sofort können Anmeldungen von Marken, Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmuster über das Internet vorgenommen werden, sowie Rechtsbehelfe hierüber eingelegt werden. Dies war bislang nur in Verfahren im Zusammenhang mit dem europäischen Patent vor dem polnischen Patent- und Markenamt möglich.
Allerdings gelten Dateien, die mit Viren behaftet sind oder unleserlich sind, als nicht zugegangen und begründen keine Priorität. Des Weiteren können Muster, die offensichtlich Bestandteil anderer Sachen sind, nicht gegen unbefugtes Nachahmen geschützt werden. Diese Regelung soll rückwirkend auch für bereits registrierte Gebrauchsmuster gelten, weshalb mit Klagen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Eigentums gerechnet wird.

 

Aktuell

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.03.2012 über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.

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